Sichere Verwaltung von Erhaltungsrücklagen – verantwortungsvoll, transparent und verlässlich
Die Erhaltungsrücklage ist das finanzielle Fundament jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Entsprechend hoch ist der Anspruch an Sicherheit, Transparenz und eine verantwortungsvolle Verwaltung.
Seit der WEG-Reform zum 01.07.2007 (§ 10 Abs. 6 WEG a.F., heute § 9a WEG) ist die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Kontoinhaberin – nicht mehr der Verwalter.
Damit sind die Gelder der Gemeinschaft grundsätzlich pfändungs- und insolvenzsicher angelegt.
Für die Hausmann Hausverwaltung GmbH ist dies jedoch nur die gesetzliche Grundlage – unser eigener Anspruch geht bewusst darüber hinaus.
Unsere Grundsätze: maximale Sicherheit und gelebte Transparenz
- Klare Vermögenszuordnung und Schutz der Gelder
Die Erhaltungsrücklagen werden ausschließlich auf Konten geführt, die auf die jeweilige Wohnungseigentümergemeinschaft lauten. Eine Vermischung mit anderen Geldern ist ausgeschlossen. - Transparenz als gelebte Praxis
Der Verwaltungsbeirat erhält auf Wunsch jederzeit Online-Einsicht in die Bankkonten. So schaffen wir Vertrauen durch jederzeitige Nachvollziehbarkeit – nicht erst zum Zeitpunkt der Abrechnung. - Verfügungen nur mit Kontrolle
Auf Wunsch der Gemeinschaft kann über eine entsprechende Bankvollmacht geregelt werden, dass Verfügungen über die Erhaltungsrücklage ausschließlich mit Zustimmung des Verwaltungsbeirates erfolgen.
Damit wird ein zusätzliches, bewusst gewähltes Kontrollniveau etabliert. - Regelmäßige und strukturierte Prüfung
Im Rahmen der Rechnungsprüfung gemäß § 29 WEG werden Kontoauszüge sowie das tatsächliche Vorhandensein der Gelder regelmäßig durch den Verwaltungsbeirat kontrolliert.
Wir unterstützen diesen Prozess aktiv und transparent. - Umfassender Versicherungsschutz
Zur weiteren Absicherung besteht eine Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 2.500.000,00 EUR. - Überdurchschnittliche Einlagensicherung
Die über uns bei unserer Hausbank der Kaltenkirchener Bank geführten Erhaltungsrücklagen und Einlagen sind in voller Höhe abgesichert – und nicht, wie branchenüblich, auf 100.000,00 EUR begrenzt.
Unser Verständnis von Verwaltung
„Für uns bedeutet Verwaltung mehr als die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Es geht um Verantwortung gegenüber den Eigentümern, um den nachhaltigen Werterhalt jeder Immobilie und um ein vertrauensvolles Miteinander.
Sicherheit, Transparenz und Verlässlichkeit sind daher keine Zusatzleistungen, sondern fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit und Ausdruck unserer Unternehmens-DNA. Unser Anspruch ist es, Sicherheit nicht nur zu gewährleisten, sondern für die Wohnungseigentümer auch jederzeit nachvollziehbar zu machen“, so Geschäftsführerin Frauke Reinholdt.
